Vermittlungsgutschein

VERMITTLUNGSGUTSCHEIN

 

Arbeitssuchende, die mindestens 6 Wochen arbeitslos in den letzten 3 Monaten sind und Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können zur Unterstützung Ihrer Eigenbemühungen einen Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittler erhalten. 

Der Vermittlungsgutschein (VGS) ist ein Fördermittel und Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit, ARGE oder Jobcenter verpflichtet, an einen privaten Vermittler für seine geleistete Vermittlung eine Erfolgsprämie zu zahlen. 

VORRAUSSETZUNG FÜR EINEN VERMITTLUNGSGUTSCHEIN !


 

Vermittlung nur mit Auftrag !


 

Gesetzliche Vorschrift zur Vermittlung mit VGS !


 

Weitere Infomationen zum Vermittlungsgutschein un Arbeitsvermittlung

... erhalten Sie auch direkt bei Ihrer Arbeitsagentur bzw Jobcenter, im Merkblatt 3 auf  Arbeitsagentur.de sowie APAWiS.de